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Merkblatt für Passagiere

AGB & Beförderungsvertrag

Beförderungsvertrag

Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der eingetragene Passagier (Auftraggeber) .In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. Die Haftung des Luftfrachtführers ( Pilot ) richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist. Die Nichtbeachtung des "Merkblattes für Passagiere„ kann zum Ausschluß von der Fahrt führen. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuß vor der Fahrt vorliegt. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 48 Std. vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises. Die ausgestellten Fahrscheine sind zwei Jahre ab Buchungsdatum gültig. Bei Stornos werden 28,50 € für entstandene Verwaltungskosten fällig. Übertragung auf andere Personen muß dem Luftfahtunternehmen mitgeteilt werden. Dies hat keinen Einfluß auf die Laufzeit und Stornierbarkeit des Gutschein/ Tickets. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier (Vertragspartner) rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt. Die Wiederholung einer Fahrt aufgrund verkürzter Fahrzeit liegt im Ermessen des Luftfahrtunternehmens. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.

Rechnung

Fahrschein auf Rechnung:
Wenn Sie das Ticket von uns per Post inkl. Rechnung erhalten, ist das Ticket bis zur völligen Bezahlung Eigentum von Lahntal-Ballonteam. Erst wenn der Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist wird das Ticket zur Buchung freigegeben und berechtigt zur Fahrt bzw. zur Vereinbarung eines Fahrtermins.
Unsere Leistung und Bestandteil des erworbenen Tickets ist:

Terminierung von Fahrterminen.
Gemeinsames Aufbauen des Ballons am Startplatz.
Ballonfahrt von mindestens 60 Minuten.
Gemeinsames Abrüsten des Ballons.
Ballonfahrertaufe mit Sekt und Urkunde.

Stornierung

Stornierung des gebuchten Tickets oder Gutscheins ist maximal 2 Wochen nach erhalt ( Rechnungsdatum ) möglich. Auch nach vereinbarten Fahrterminen nehmen wir keine Stornierung mehr vor da diese Bestandteil unserer Leistung sind. Für die Stornierung des Tickets oder Gutscheins erheben wir eine Bearbeitungspauschale( Ticketversand, Telefon, Verwaltung u.s.w. ) von 28,50 €. Die Stornierung muß schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer und den Daten des Auftraggebers erfolgen. Ferner muß der Gutschein oder das Ticket im Original beigefügt sein. Eine Stornierung kann nur durch den Auftraggeber erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt umgehend.

Gutscheine oder Tickets die Sie in einer Agentur erworben haben müssen auch dort zur Stornierung eingereicht werden.
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